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   OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05   

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https://dejure.org/2006,15582
OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05 (https://dejure.org/2006,15582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 4 U 80/05 (https://dejure.org/2006,15582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 4 U 80/05 (https://dejure.org/2006,15582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung einer langzeitigen Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Kopfschmerzen; Bestehen einer Nebenpflicht der Versicherung zur Auswahl eines auf die spezifische Erkrankung des Versicherten spezialisierten Arztes; ...

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Untersuchungsobliegenheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05
    Der Leistungszeitraum umfasst nur die Dauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1993, 297, 298).

    Das heißt, von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kläger seinen Beruf, gemessen an der bislang tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, auch nur teilweise wieder hätte ausüben können, entfällt die Leistungspflicht der Beklagten in vollem Umfang (vgl. dazu nur BGH VersR 1993, 297, 298/299).

    Eine Grenze besteht lediglich gemäß § 242 BGB in Fällen, in denen der Versicherte lediglich in ganz geringfügigem Umfang wieder arbeitsfähig war (BGH VersR 1993, 297, 299; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. MBKT 94 § 1 Rn. 7); für einen solchen Sonderfall bestehen hier aber keine Anhaltspunkte.

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05
    Das Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Eintritt der Leistungspflicht der Versicherung ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen (BGH VersR 2000, 841).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76

    Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05
    Die Versicherung kann der Richtigkeit dieses Nachweises nur entgegentreten, wenn sie den Versicherungsnehmer gemäß § 9 Ziff. 3 AVB auffordert, sich durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen (vgl. dazu nur: BGH VersR 1977, 833 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 14 U 278/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05
    Die vorliegende Konstellation ist daher anders zu beurteilen als die der durch Zeitablauf bedingten Unmöglichkeit des Nachweises der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines Kausalitätsgegenbeweises gegenüber einer Obliegenheitsverletzung (vgl. dazu nur etwa OLG Karlsruhe r+s 1995, 430).
  • LG München I, 08.07.1982 - 24 O 1459/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05
    Deshalb steht auch ihr und nicht dem Versicherten das Recht zu, den Arzt zu bestimmen, der die Untersuchung im Rahmen des § 9 Ziff. 3 AVB durchzuführen hat (vgl. dazu nur: LG München, VersR 1983, 723; OLG Koblenz ZfS 2000, 353).
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